Kurzlieger mit Dynamobeleuchtung
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Kurzlieger, bei denen das Tretlager höher als der Sitz angebracht ist, lassen sich nicht StVZO-konforn mit einer Beleuchtungsanlage ausstatten, da Pedalreflektoren nach hinten vom Fahrer verdeckt werden und auch nach vorne nicht wirksam sind. Weitere Besonderheiten einer Dynamobeleuchtung im Vergleich zu einem konventionellen Rad sind:
Ein Seitenläuferdynamo kann oft nicht sinnvoll am Vorderrad befestigt werden, da er mit den Füßen kollidieren würde. Das gilt auch für die Montage des Scheinwerfers seitlich an der Gabel.
Oft wird das Tretlager der am besten geeignete Ort für den Scheinwerfer sein. Bei kurzen Tretlagerwellen und schmal bauenden Kurbeln kann der Platz für einen größeren Reflektor allerdings knapp werden. Außerdem leuchtet der Scheinwerfer bei dieser rahmenfesten Anbringung nicht in Kurven hinein.
Bei Rädern mit Obenlenker ist eventuell eine Montage am Lenker möglich. Dabei sollte überprüft werden, ob die Bewegungsfreiheit der Beine eingeschränkt wird und ob der Scheinwerfer die Füße störend beleuchtet.
Da sich der Scheinwerfer meist im Sichtfeld des Fahrers befindet, kann Streulicht zur Seite oder nach oben stören. Eventuell vorhandene entsprechende Elemente des Scheinwerfers, die die seitliche Sichtbarkeit verbessern sollen, können mit Klebeband abgedeckt werden. Scheinwerfer mit transparentem Gehäuse (beispielsweise von Hella) sind für diese Anwendung nicht gut geeignet.

